Anerkennung als gemeinnützige Institution – Steuerbefreiung von Spenden

Ein Grund mehr

Steuerbefreiung für Spenden

Seit November 2020 sind wir offiziell als gemeinnütziger Verein in der Schweiz anerkannt und erfüllen somit die Voraussetzungen einer von der Gewinn- und Kapitalsteuer befreiten gemeinnützigen Institution.

Freiwillige Zuwendungen (Spenden) an Herz in Afrika dürfen nun offiziell von den Einkommen bzw. Gewinnsteuer abgezogen werden.

Vielleicht sind diese Neuigkeiten für euch ja einen Grund für eine Spende.

«Viele kleine Leute, an vielen kleinen Orten, die viele kleine Dinge tun, können das Gesicht der Welt verändern.»

Ihre Spendenmöglichkeiten...

Um unsere Projekte und Unterstützung in Afrika  realisieren zu können, sind wir auch auf Geldspenden angewiesen. Wir freuen uns über jede freiwillige Zuwendung und danken  bereits jetzt ganz herzlich.  Sie können direkt online via Twint, Kreditkarte und Postfinance spenden oder via Banküberweisung.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Herz in Afrika finden Sie auf unserer Webseite “Helfen und Spenden”

Online Spende

Spende online via:

Twint, Kreditkarte, Postfinance
Zum Spendenformular

Banküberweisung

Spendenkonto:

Herz in Afrika
Büntengarten 28
CH – 4147 Aesch
IBAN: CH17 0076 9434 5670 6200 1

«Du weißt nicht, wie schwer die Last ist, die du nicht trägst.»

(Aus Zimbabwe)

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